1. Was ist eine Gefährdungsbeurteilung bei Legionellenverdacht?
Eine Gefährdungsbeurteilung dient dazu, Ursachen für einen Legionellenbefund in der Trinkwasserinstallation zu identifizieren. Dabei werden bauliche, technische und betriebliche Schwachstellen systematisch analysiert – z. B. ungenutzte Leitungen, fehlerhafte Zirkulation oder zu niedrige Temperaturen.
2. Wer ist verpflichtet, eine solche Beurteilung durchführen zu lassen?
Laut § 16 Abs. 7 der Trinkwasserverordnung sind Eigentümer bzw. Betreiber von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung verpflichtet, bei einem Legionellenbefund über dem technischen Maßnahmenwert eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu lassen – dies betrifft u. a. Vermieter, Hausverwaltungen und öffentliche Einrichtungen.
3. Wird mein Fall automatisch an das Gesundheitsamt gemeldet?
Nein. Die Probenahme selbst erfolgt i. d. R. durch akkreditierte Labore, die bei Befundmeldung an das Gesundheitsamt übermitteln. Wir erstellen auf Wunsch die ergänzende Gefährdungsbeurteilung zur Vorlage beim Gesundheitsamt oder zur Weitergabe an Dritte.
4. Ist hydro Thies engineering e.K. auch als Gutachter für Versicherungsfälle tätig?
Ja. Wir bieten unabhängige Gutachten bei Leitungswasser-, Sturm-, Brand- oder Feuchteschäden an – insbesondere bei Schadensfällen im Zusammenhang mit der Trinkwasseranlage. Sprechen Sie uns einfach an.
5. Wie buche ich eine Beratung oder Begehung?
Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder per Post über die angegebene Adresse im Menüpunkt "Kontakt". Wir melden uns zeitnah zurück und vereinbaren einen Termin vor Ort oder eine Erstberatung per Telefon oder Videocall.
6. Bieten Sie auch Schulungen oder Unterweisungen an?
Auf Wunsch führen wir vor Ort oder digital technische Einweisungen für Hausmeister oder Betreiber durch – z. B. zur Einhaltung hygienisch relevanter Temperaturen oder zur richtigen Spülroutine.