Die Hygiene-Erstinspektion dient der hygienischen Qualitätssicherung bei neu errichteten oder wesentlich veränderten Trinkwasser-Installationen. Sie wird nach Fertigstellung der zugänglichen Installation und der trockenen Druckprüfung, jedoch vor der regulären Befüllung und Inbetriebnahme durchgeführt. Die VDI 6023 ordnet die Hygiene-Erstinspektion ausdrücklich vor der Überprüfung des Füllwassers, der Befüllung und der späteren Übergabe der Anlage ein.
Im Rahmen der Inspektion werden die zugänglichen Anlagenbereiche auf hygienerelevante Auffälligkeiten untersucht. Dazu gehören beispielsweise erkennbare Stagnationsbereiche, nicht benötigte Leitungsabschnitte, Verunreinigungen, ungeeignete Betriebsbedingungen oder Abweichungen von den hygienischen Planungs- und Ausführungsgrundsätzen. Der festgestellte Zustand wird nachvollziehbar dokumentiert und durch konkrete Empfehlungen für erforderliche Korrekturmaßnahmen ergänzt.
Warum ist die Hygiene-Erstinspektion relevant?
Hygienische Schwachstellen sollten erkannt werden, bevor Leitungen verdeckt, die Installation dauerhaft befüllt oder das Gebäude in Betrieb genommen wird. Zu diesem Zeitpunkt lassen sich notwendige Anpassungen meist noch mit vergleichsweise geringem Aufwand umsetzen.
Werden technische und hygienische Anforderungen bei Planung, Ausführung oder Betrieb nicht berücksichtigt, können nach Einschätzung des VDI gesundheitliche Risiken nicht ausgeschlossen werden. Die Hygiene-Erstinspektion hilft daher, Risiken frühzeitig zu erkennen und eine hygienisch einwandfreie Ausgangssituation für die Inbetriebnahme zu schaffen.
Warum wird sie gefordert?
Die Hygiene-Erstinspektion ist in der Trinkwasserverordnung nicht als einzelne Prüfung ausdrücklich namentlich vorgeschrieben. Die Trinkwasserverordnung verlangt jedoch, dass Wasserversorgungsanlagen mindestens nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, errichtet und betrieben werden. Zu diesen technischen Regeln zählen nach Darstellung des Umweltbundesamts unter anderem die Regelwerke des VDI. Die VDI 6023 Blatt 1 sieht die Hygiene-Erstinspektion als Bestandteil der hygienischen Qualitätssicherung vor.
Leistungsumfang
Sichtprüfung der zugänglichen Trinkwasser-Installation
Prüfung auf hygienerelevante Ausführungsabweichungen
Erfassung möglicher Stagnations- und Kontaminationsrisiken
Prüfung der Voraussetzungen für Befüllung und bestimmungsgemäßen Betrieb
Fotodokumentation der festgestellten Auffälligkeiten
Schriftliche Ergebnisdokumentation
Empfehlungen zu notwendigen Korrekturmaßnahmen
Optionale Nachkontrolle nach erfolgter Mängelbeseitigung
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Hinweis zum Leistungsumfang
Die Hygiene-Erstinspektion ist eine hygienisch-technische Prüfung der im vereinbarten Umfang zugänglichen Trinkwasser-Installation. Sie ersetzt weder die rechtsgeschäftliche Abnahme der Bauleistung noch eine mikrobiologische oder chemische Untersuchung des Trinkwassers. Probenahmen, Laboruntersuchungen, Bauteilöffnungen und weiterführende Prüfungen sind nur Bestandteil der Leistung, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.